Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

H&H Personalstrategie GmbH ist ein Personalvermittler, der Fachkräfte und Auszubildende (im folgenden „Kandidat“ genannt) an seine Mandanten vermittelt.

1.1

Sofern die Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen haben, sind unsere AGBs allein maßgeblich.

1.2

Mit der ersten Empfehlung eines Kandidaten durch H&H Personalstrategie GmbH gelten unsere AGBs als vom Mandanten akzeptiert.

1.3

Kandidaten gelten als durch H&H Personalstrategie GmbH empfohlen, sobald dem Mandanten Informationen übermittelt wurden, die es ermöglichen, Bewerbende zu identifizieren.

1.4

Es besteht für H&H Personalstrategie GmbH keine Verpflichtung bezüglich einer Anzahl von Kandidaten oder einer Lieferfrist.

1.5

H&H Personalstrategie GmbH ist in keinem seiner Leistungsangebote verpflichtet dem Mandanten detaillierte Auskunft über Arbeitsmethoden sowie sonstige Kommunikation und Vorgehensweisen zu geben.

2. Honoraranspruch

2.1

Schließt der Mandant (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) innerhalb von 12 Monaten mit
einem von H&H Personalstrategie GmbH empfohlenen Kandidaten einen Vertrag (Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag oder eine vergleichbare vertragliche Abrede), so ist der Mandant verpflichtet, an H&H Personalstrategie GmbH das vereinbarte Honorar zu zahlen. Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt dieser Vermittlungsvertrag bereits beendet ist. Der Honoraranspruch entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Mandanten und Kandidaten.

2.2

Vermittlung von Fachkräften:

Das Honorar für die Vermittlung einer Fachkraft wird mit dem Mandanten gesondert vereinbart. In der Regel wir ein bestimmter Prozentanteil vom Bruttojahresgehalt des Kandidaten (Fixum, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, ein dreizehntes oder weiteres Monatsgehalt) mit dem Mandanten vereinbart (mindestens jedoch 12.000 Euro). Nicht unter den Honoraranspruch fallen Gehaltsbestandteile wie z.B. Firmenwagen, erfolgsabhängige Vergütung, Aktienpakete etc. Das Honorar ist in drei Raten zu zahlen. Die Raten sind zur Zahlung fällig:

  • 1. Rate in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung
  • 2. Rate in Höhe von 30% bei Arbeitsantritt des Kandidaten
  • 3. Rate in Höhe von 20% nach bestehen der vertraglich vereinbarten Probezeit des Kandidaten

2.3

Vermittlung von Auszubildenden:

Das Honorar für die Vermittlung eines Auszubildenden wird mit dem Mandanten gesondert und pauschal vereinbart. Das Honorar ist in zwei Raten zu zahlen. Die Raten sind zur Zahlung fällig:

  • 1. Rate in Höhe von 50% bei Auftragserteilung
  • 2. Rate in Höhe von 50% bei Arbeitsantritt

2.4

Werden aufgrund eines Vermittlungsauftrages mit mehreren Kandidaten Verträge geschlossen, wird die Vermittlungspauschale für jeden einzelnen Vertrag in voller Höhe fällig, insofern nichts anderes vereinbart wird.

2.5

Das in Rechnung gestellte Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf folgendes Konto zu begleichen:

  • Kontoverbindung: Commerzbank AG
  • IBAN: DE32 7804 0081 0881 0988 00
  • BIC: COBADEFFXXX

Befindet sich der Mandant in Verzug, hat H&H Personalstrategie GmbH Anspruch auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen. H&H Personalstrategie GmbH behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor.

2.6

Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund seitens des Mandanten innerhalb der vertraglich vereinbarten Probezeit verpflichtet sich H&H Personalstrategie GmbH dem Mandanten die kostenlose Nachbesetzung anzubieten.

2.7

Bei nachträglicher Kündigung oder sonstiger Beendigung des Vertrages seitens des Kandidaten nach der Probezeit findet keine Rückerstattung des Honorars statt.

3. Eignung des Kandidaten

3.1

H&H Personalstrategie GmbH sichtet Lebensläufe und führt persönliche oder telefonische Vorgespräche mit den Kandidaten, um deren Eignung zu ermitteln. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben des Kandidaten oder der persönlichen Einschätzungen wird von H&H Personalstrategie GmbH nicht übernommen. Die abschließende Beurteilung, ob der Kandidat die gewünschten Fähigkeiten und die charakterliche Eignung für die jeweilige Aufgabe besitzt, erfolgt ausschließlich durch den Mandanten.

3.2

Wird der Vertrag zwischen dem Mandanten und dem Kandidaten ohne wichtigen Grund seitens des Mandanten gekündigt, erfolgt keine Rückerstattung der bisher geleisteten Teilzahlungen.

3.3

Pflichten der H&H Personalstrategie GmbH:

  1. Die H&H Personalstrategie GmbH übernimmt die Vorauswahl der Kandidaten und organisiert bei Eignung die weiteren Kandidatengespräche mit dem Mandanten.
  2. Auf Wunsch des Mandanten kümmert sich die H&H Personalstrategie GmbH um den kompletten Einreiseprozess bis zur Ankunft in Deutschland.
  3. Die H&H Personalstrategie GmbH stellt sicher, dass die vorgeschlagenen Kandidaten ein Sprachniveau von B2 haben. Jeder Kandidat durchläuft den Zertifizierungsprozess im Goethe-Institut oder einem vergleichbaren, von der Bundesrepublik Deutschland anerkanntem Zertifikat des für die Einreise notwendigen Nachweises.

3.4

Pflichten des Mandanten:

  1. Der Mandant erstellt ein Anforderungsprofil der/des Kandidaten.
  2. Der Mandant erstellt eine Tätigkeitsbeschreibung und Stellenbeschreibung.
  3. Der Mandant erstellt ein kurzes Exposé über das Unternehmen und den zukünftigen Wohnort des/der Kandidaten.
  4. Sollte der Mandant unsere Dienstleistung gem. 3.3 Absatz 2 wahrnehmen verpflichtet er sich alle notwendigen Maßnahmen umzusetzen, um eine erfolgreiche Einreise und Integration zu gewährleisten. Hierzu werden nach Vertragsabschluss die einzelnen Punkte detailliert besprochen. Der Mandant erhält zusätzlich von der H&H Personalstrategie GmbH eine entsprechende Checkliste. Wesentlich Punkte sind z.B. die Bereitstellung von möbliertem Wohnraum oder die Unterstützung bei Behördengängen.
  5. Die Abholung bei Einreise des Kandidaten vom Flughafen/Bahnhof etc. erfolgt durch den Mandanten.

4. Informationspflichten

4.1

Der Mandant verpflichtet sich, H&H Personalstrategie GmbH umgehend über alle Umstände zu informieren, die Auswirkungen auf die Personalvermittlung haben können.

4.2

Der Mandant gibt H&H Personalstrategie GmbH zu jedem Kandidaten binnen 7 Werktagen nach Empfehlung eine Rückmeldung, ob der Kandidat im Prozess weiterhin berücksichtigt oder abgesagt werden soll.

4.3

Kommt ein Vertrag zwischen dem Mandanten und dem Kandidaten zustande, informiert der Mandant H&H Personalstrategie GmbH eigeninitiativ und innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsschluss (zwischen Mandanten und Kandidat) in Textform darüber. In diesem Fall übermittelt der Mandant zusätzlich alle für die Honorarberechnung notwendigen Informationen, insbesondere den Arbeitsvertrag, an H&H Personalstrategie GmbH. Hierzu stellt der Mandant sicher, dass der Kandidat sein Einverständnis zur Datenübermittlung erteilt hat, sodass H&H Personalstrategie GmbH alle zur Berechnung notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten und einsehen kann.

5. Kandidatenauswahl

5.1

Dem Mandanten ist bewusst, dass es sich bei den Angaben im Anforderungsprofil um grundsätzliche Zielvorstellungen handelt. Der Mandant ist sich daher auch bewusst, dass je nach Lage des Bewerbermarktes eine Besetzung der Position mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen und Zielvorgaben nicht möglich sein kann. Unter Betrachtung des Gesamtinteresses des Mandanten und H&H Personalstrategie GmbH dürfen entsprechend auch Kandidaten vorgeschlagen werden, die nicht alle gewünschten Eigenschaften und Fähigkeiten besitzen oder nur zu für sie günstigeren Arbeitsbedingungen bereit sind, sich zu bewerben.

5.2

Es besteht für H&H Personalstrategie GmbH keine Pflicht zur Besetzung der vakanten Position.

6. Haftung/Gewährleistung

6.1

H&H Personalstrategie GmbH übernimmt bei Erfüllung des Vermittlungsvertrages keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb der Vertragslaufzeit.

6.2

H&H Personalstrategie GmbH übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Kandidaten. Eigenschaften, Qualifikationen und/oder schriftliche oder mündliche Angaben des Kandidaten stellen keine Zusicherung von H&H Personalstrategie GmbH dar.

6.3

Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Mandanten.

6.4

Für Vermögensschäden aus Vermittlungstätigkeit haftet H&H Personalstrategie GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff BGB.

7. Datenschutz und Verschwiegenheit

7.1

H&H Personalstrategie GmbH sichert dem Mandanten Verschwiegenheit über die zu besetzende Position und das Unternehmen zu, soweit dies im Rahmen der Vermittlung möglich ist.

7.2

Die Daten werden vertraulich und entsprechend den Datenschutzvorschriften von H&H Personalstrategie GmbH sowie des Bundesdatenschutzgesetzes, der EU-DSGVO und weiteren gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.

7.3

Der Mandant ist damit einverstanden, dass H&H Personalstrategie GmbH die Kontaktdaten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages für weitere Kontaktpflege, Newsletter-Zusendungen und Vergleichbarem erheben, verarbeiten und nutzen darf.

8. Kündigung des Vertrages

8.1

Jede Vertragspartei kann den Vermittlungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für H&H Personalstrategie GmbH insbesondere vor, wenn der Mandant seinen o. g. Pflichten nicht oder unzureichend nachkommt.

8.2

Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform z.B. per E-Mail, Fax oder Brief.

8.3

Für die Dauer der Zusammenarbeit und 2 Jahre darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien sich gegenseitig Mitarbeiter nicht proaktiv abzuwerben.

8.4

Für die Dauer der Zusammenarbeit und 2 Jahre darüber hinaus verpflichtet sich der Mandant bei weiteren zu besetzenden Vakanzen unsere Kooperationspartner nicht direkt zu kontaktieren, um entsprechende Kandidaten zu rekrutieren.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

9.1

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und für beide Vertragspartner ist Hof.

9.2

Der Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Stand

Diese AGB haben eine Gültigkeit Stand März 2025.